Erklärung zur Barrierefreiheit

Lebkuchen-Schmidt GmbH & Co. KG ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt den Webauftritt unter lebkuchen-schmidt.com.

Die Website ist vollständig mit der EU-Richtlinie 2102 vereinbar, mit Ausnahme nachfolgender Inhalte:
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Vorübergehende Inhalte ​​​​​​
Unvereinbarkeit oder Unverhältnismäßige Belastungen:
  • keine

Permanente Inhalte
Inhalte, die nicht in die anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.01.2025 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 13.01.2025.
 

Feedback und Kontaktangaben

Optimierungsvorschläge und Hinweise auf unbekannte Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit prüfen und beheben wir gern. Diese können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können dort ebenfalls angefragt werden.

Zum Kontaktformular

Ansprechpartner für barrierefreie Inhalte ist Thorsten Schnetzer, Zollhausstrasse 30, 90469 Nürnberg.
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag

Zuständige Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html